Objektart zur Darstellung einer Unterhaltungsvereinbarung. Eine <i>Unterhaltungsvereinbarung</i> ist eine besondere Vereinbarung zwischen verschiedenen Baulastträgern bzw. Dienststellen zur Regelung der Zuständigkeit für die Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen. Die <i>Unterhaltungsvereinbarung</i> ist ein <i>Streckenobjekt</i>, d.h. es kann angegeben werden, auf welchen Teil des Straßennetzes sie sich bezieht.<br/>