Objektart zur Angabe der Baulast für einen bestimmten Bereich des Straßennetzes; ein <i>Bereichsobjekt</i>. Unter Baulast versteht man<br/><br/><ol> <li>Öffentliche Verpflichtung, eine bauliche Anlage herzustellen oder zu unterhalten.</li><li>Von einem Grundstückseigentümer übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung, bestimmte, sein Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.</li></ol> <br/>Eine Instanz der Objektart <i>Baulast</i> kann mit dem entsprechenden <i>Baulastträger</i> verknüpft werden.<br/>