Objektart zur Darstellung einer Stützkonstruktion.<br/><br/>Stützkonstruktionen sind bauliche Anlagen zur dauerhaften Sicherung eines Geländesprungs, einer Böschung oder eines Hanges.<br/>Die zu den Stützkonstruktionen gehörenden Stützbauwerke sind Gewichtsstützwände, im Boden einbindende Wände und zusammengesetzte Stützkonstruktionen. Sie üben eine Stützfunktion gegenüber dem Erdreich, dem Straßenkörper oder Gewässern aus.<br/>Erfasst werden in der Regel nur Konstruktionen, die eine sichtbare Höhe von mindestens 1,50 m erreichen. Erfolgt eine Erfassung von Stützbauwerken mit weniger als 1,50 m sichtbarer Höhe, so sind diese als "Anderes Bauwerk nach DIN 1076" zu kennzeichnen.<br/>Besteht eine Stützkonstruktion aus unterschiedlichen Konstruktionsarten (z.B. Massivwand und Spundwand), so ist für jede Konstruktionsart ein eigenes Teilbauwerk zu erfassen.<br/>Die Sichtbare Höhe eines Stützbauwerkes ist die Differenz von der Oberkante der Konstruktion, z.B. Abdeckung oder Kappe, zur Oberkante des Geländes vor dem Bauwerk.<br/>Die Oberkante des Geländes vor dem Bauwerk ist die planmäßig bei der Bauausführung hergestellte befestigte oder unbefestigte Geländeoberfläche als Böschung, Berme, Weg oder Gewässerfließsohle.<br/>Bauwerksausstattungen, wie z.B. Absturzsicherungen bzw. Brüstungen, werden nicht berücksichtigt.<br/><br/>