Objektart zur Beschreibung einer Leistung, die zu einem bestimmten Teil (Objektart <i>Teil_Kostendaten</i>) gehört.<br/><br/>Bei der Hauptgruppe 6 (Konstruktiver Ingenieurbau) und der KBK-Nr. 8.200.0.010 (Telematikeinrichtungen) ist das Attribut "Bezeichnung_Bauwerk" verpflichtend anzugeben. Bei den anderen Hauptgruppen erfolgt hier keine Angabe.<br/><br/>Ebenfalls bei der Hauptgruppe 6 und der KBK-Nr. 8.200.0.010 ist die Bauwerksnummer im Attribut "Bauwerksnummer" anzugeben. Im Attribut "KBK_Nummer" ist stets die originale, nicht mit der Bauwerksnummer kombinierte KBK-Nummer einzutragen. Die beiden Angaben können bei Bedarf von der jeweiligen Software zusammengeführt werden.<br/>