Forschungsaktivitäten

Building Information Modeling (BIM) im Straßenbau unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltungsplanung

Kurzfassung:
Neben den Ingenieurbauwerken verursachen die Fahrbahnbefestigungen den größten Finanzierungsbedarf in der Erhaltung der Straßeninfrastruktur. Dadurch kommt auch der Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Fahrbahnbefestigungen eine besondere Bedeutung zu. In vielen ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen haben daher BIM-Systeme einen erheblichen Stellenwert erlangt. Sie ermöglichen die Verknüpfung von geometrischen, ökonomischen und ökologisch-sozialen Daten und deren Abhängigkeiten in einem Datenmodell. Die Abwägung zwischen einem hohen Datenumfang einerseits und einer höheren Abbildungsgenauigkeit andererseits ist eine zentrale Fragestellung für den zukünftigen Nutzen von BIM in der Straßenerhaltung.
In der Erhaltungsplanung wird zurzeit der OKSTRA-Standard verwendet, dieser ist auf einen Einsatz in GIS-Systemen ausgelegt. In wieweit eine Anpassung erforderlich bzw. möglich ist, soll aufgezeigt werden. Der Stand der internationalen Normierung in Bezug auf BIM-Systeme im Straßenbau ist wieder zu geben. Insbesondere die europaweiten Anstrengungen sollen mit einbezogen werden. Eine Beschreibung und Analyse der derzeitig eingesetzten Softwaresysteme für das Erhaltungsmanagement soll durchgeführt werden. Daraus resultierend wird ein BIM geeignetes Datenmodell sowohl für die freie Strecke als auch für POI (Points of Interest) wie z.B. Kreuzungspunkte in Bezug auf das Erhaltungsmanagement definiert. Anhand eines realen oder fiktiven Straßenbauprojektes soll anschließend der Lifecycle-Fall umgesetzt werden. Das Augenmerk liegt dabei vor allem in der baulichen Unterhaltung des Streckenabschnittes, betriebliche Belange können aber mit berücksichtigt werden. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen in einer Projektdokumentration festgehalten werden und sollen in Formulierungsvorschläge für die internationale Normierung münden.
Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)


Letzte Änderung: 11. Oktober 2017
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